AGB

1. Geltungsbereich

Die nachstehend „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) – gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma „Robert Sander“ nach diesem Vertrag mit Ihrem Vertragspartner – nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Änderungen dieser AGB´s werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber keinen schriftlichen Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe erhebt.

 

2. Vertragsgegenstand

(2.1) Der Kunde übergibt der Firma „Robert Sander“ zwecks Überprüfung der Reparaturfähigkeit ein oder mehrere Fahrzeug(e). Nach deren Überprüfung wird die Firma „Robert Sander“ nach Absprache mit dem Kunden die Fahrzeuge reparieren.

(2.2) Die Firma „Robert Sander“ erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung, die den Erhalt des/der Fahrzeuge(s) bestätigt. Sowie den Reparaturumfang festlegt.

(2.3) Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers; dem Kunden steht der Nachweisoffen, solche Abreden mit „Robert Sander“ in anderer Form getroffen zu haben.

(2.4) Gegenstand des Vertrages: -Entfernung der laut Reparaturauftrag vereinbarten Dellen an der Karosserie des betroffenen Fahrzeuges mittels Drück- und Klebetechnik.

 

3. Preisangaben

(3.1) Soweit nichts Anderes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, sind die Preise der jeweils aktuellen Preisliste bindend. Dem Auftraggeber wurde vor Auftragserteilung eine gültige Preisliste übergeben. Diese sind auch auf der Internetseite oder Werbemitteln gut erkennbar ausgewiesen und jederzeit einsehbar, notfalls mündlich übermittelt werden. Im Zweifel muss die Firma „Robert Sander“ den Kunden auf den aktuellen Preis aufmerksam machen. Der Privatkunde erhält einen Kostenvoranschlag, wobei der Endpreis bis zu 10% vom veranschlagten Preis abweichen kann. Beide Parteien sind an diesen Kostenvoranschlag unter den genannten Bedingungen gebunden.

(3.2) Dem Reparaturfestpreis liegt der Umfang der Reparaturarbeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in dem Vorschriften des Werkvertrages §§ 631 ff. BGB.

(3.3) Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht „Robert Sander“ gegenüber Unternehmern ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Mahnung entbehrlich ist. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(3.4) Sämtliche Leistungen der Firma „Robert Sander“ verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

 

4. Unternehmerpfandrecht

Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht der Firma „Robert Sander“ ihrer Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in dessen Besitz Gelangten Geräten und Sachen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

5. Abnahme

Abnahme ist mit Entgegennahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber vollzogen.

(5.2) Sollte bei Abnahme ein Schaden am Auftragsgegenstand vorliegen, so wird dieser Schaden seitens der Firma „Robert Sander“ nur anerkannt, wenn er bei Abnahme erkennbar war schriftlich von beiden Parteien dokumentiert wurde. Hierbei muss ein schriftliches Protokoll vorliegen. Dieses muss von beiden Vertragsparteien gemeinsam unterzeichnet werden.

(5.3) Nicht schriftlich dokumentierte Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist dem Auftraggeber eine Abnahme an einem Werktag nicht möglich, hat der Auftraggeber die Mängel, soweit für ihn erkennbar, bis 12:00 Uhr des Folgetages bei der Firma „Robert Sander“ schriftlich anzuzeigen.

(5.4) Für folgende Sachverhalte wird die Haftung durch die Firma „Robert Sander“ ausgeschlossen: > Lose Gegenstände im Fahrzeug (Handy, CDs, Regenschirme, Geld, andere Wertgegenstände usw.) > durch bereits aus Vorschäden resultierende Lackschäden > Schäden, die an nachlackierten und gespachtelten Bauteilen entstehen.

 

6. Gewährleistung

(6.1) Die Firma „Robert Sander“ gewährt Garantie auf den Lack der Karosserie im Rahmen der Hersteller-Garantien.

(6.2) Eine Gewährleistung übernimmt die Firma „Robert Sander“ nur für anerkannte Mängel, also nur solche, die gemäß Punkt (5.3) Schriftlich fixiert worden sind. Im Übrigen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

(6.3) Ansprüche gegen die Firma „Robert Sander“ verjähren ein Jahr nach Abnahme.

 

7. Haftung

(7.1) Hat die Firma „Robert Sander“ nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, so haftet die Firma „Robert Sander“, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Typischen Schaden begrenzt. Die Firma „Robert Sander“ haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

(7.2) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von der Firma „Robert Sander“ für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(7.3) Ab Abnahme trägt der Auftraggeber sämtliche Gefahren.

 

8. Berechnung des Auftrages

In der Rechnung werden Preis oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer und gesonderte Auslagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

9. Zahlung

(9.1) Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes fällig. Wenn zwischen den Parteien nicht anderslautendes vereinbart wurde, ist die Zahlung auf das Geschäftskonto der Firma „Robert Sander“ zu überweisen. Der Zahlungseingang hat bei der Firma „Robert Sander“ innerhalb von vierzehn Werktagen zu erfolgen (Zahlungsziel).

(9.2) Die Firma „Robert Sander“ ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung, nicht aber höher als 50% des Rechnungsbetrages, zu verlangen.

(9.3) Gegen Ansprüche von der Firma „Robert Sander“ kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

(9.4) Der Auftraggeber, kommt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ohne weitere Mahnung nach Ablauf des genannten Zahlungsziels (14 Werktage ab Rechnungsdatum) in Verzug. Dies gilt für Verbraucher nur, soweit eine Mahnung entbehrlich ist.

 

10. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher der jeweilige Firmensitz von der Firma „Robert Sander“. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

11. Allgemeines

(11.1) Für alle Leistungen gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen.

(11.2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einschließlich des Schriftformerfordernisses zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, sofern sie keine Individualabreden betreffen.

 

Stand: August 2016